Eine Gegenanzeige oder Kontraindikation beschreibt eine Situation, in der ein Arzneimittel nicht oder nur nach besonders sorgfältiger Abwägung verwendet werden darf. Dabei geht es nicht darum, ob ein Mittel grundsätzlich „gut“ oder „schlecht“ ist, sondern ob sein erwarteter Nutzen für eine bestimmte Person die Risiken überwiegt.

Absolute und relative Gegenanzeigen

Bei einer absoluten Gegenanzeige darf das Arzneimittel in der genannten Situation nicht angewendet werden. Bei einer relativen Gegenanzeige ist eine Anwendung möglicherweise möglich, erfordert aber eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung, eine angepasste Dosis oder besondere Kontrollen.

Die Einordnung kann sich zwischen Wirkstoffen, Darreichungsformen und Dosierungen unterscheiden. Deshalb ist die Packungsbeilage des tatsächlich verwendeten Präparats entscheidend.

Welche Angaben müssen geprüft werden?

Vor einer Verordnung oder Abgabe sind insbesondere relevant:

  • Herz-Kreislauf-, Leber-, Nieren- und Augenerkrankungen;
  • Blutdruck und frühere Herzinfarkte oder Schlaganfälle;
  • Allergien und frühere Arzneimittelreaktionen;
  • alle gleichzeitig verwendeten Medikamente und Substanzen;
  • Alter und besondere körperliche Risikofaktoren;
  • die Frage, ob sexuelle Aktivität medizinisch vertretbar ist.

Beispiel PDE-5-Hemmer

Für Sildenafil und Tadalafil ist die gleichzeitige Einnahme mit Nitraten beziehungsweise Stickstoffmonoxid-Donatoren kontraindiziert. Gleiches gilt für Riociguat. Bestimmte schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sehr niedriger Blutdruck, einzelne Augenerkrankungen sowie schwere Leber- oder Nierenprobleme können ebenfalls gegen eine Anwendung sprechen oder eine besonders sorgfältige Prüfung erfordern.

Dass eine andere Person ein Mittel gut verträgt, sagt nichts über die eigene Eignung aus. Auch eine frühere problemlose Einnahme garantiert nicht, dass das Arzneimittel nach einer neuen Diagnose oder Medikamentenumstellung weiterhin sicher ist.

Packungsbeilage und Fachberatung gehören zusammen

Die Packungsbeilage nennt bekannte Gegenanzeigen und Warnhinweise. Sie kann aber nicht beurteilen, welche Diagnose tatsächlich vorliegt oder wie mehrere Risiken zusammenwirken. Fragen sollten deshalb mit einer Ärztin, einem Arzt oder in der Apotheke geklärt werden.

Bei neuen Brustschmerzen, Atemnot, Kreislaufkollaps, schweren allergischen Beschwerden oder neurologischen Ausfällen ist sofortige medizinische Hilfe erforderlich.

Verwenden Sie niemals ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das einer anderen Person verordnet wurde.

Quellen